Statuten
Artikel 1
NameUnter dem Namen «Schlossverein» besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein mit Sitz in Fraubrunnen.
Artikel 2
ZweckDer Verein fördert das kulturelle Leben in der Region Fraubrunnen. Insbesondere organisiert er entsprechende Veranstaltungen in den Schlosskellern.
Artikel 3
MitgliedschaftDie Mitgliedschaft steht jedem Interessierten vom 16. Altersjahr an offen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Artikel 4
OrganeDie Organe des Vereins sind:
a) Die Hauptversammlung.
b) Der Vorstand.
c) Die Rechnungsrevisoren.Artikel 5
HauptversammlungDie Hauptversammlung findet jährlich statt. Sie nimmt zum Jahresbericht des Präsidenten und zur Jahresrechnung Stellung. Sie wählt den Präsidenten, die Vorstandsmitglieder und zwei Rechnungsrevisoren. Sie revidiert die Statuten, schliesst den Benützungsvertrag mit der Einwohnergemeinde ab und genehmigt das Benützungsreglement.
Artikel 6
VorstandDer Vorstand besteht aus 7 bis 11 Mitgliedern mit vierjähriger Amtsdauer. Mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder müssen Einwohner von Fraubrunnen sein. Der Vorstand ist wiederwählbar. Der Gemeinderat ist mit einem Mitglied im Vorstand vertreten. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte und organisiert die Veranstaltungen.
Artikel 7
Verhältnis Gemeinde/ SchlossvereinDie Einwohnergemeinde Fraubrunnen hat den Schlosskeller vom Staate Bern gemietet. Sie stellt ihn dem Schlossverein gemäss Benützungsvertrag zur Verfügung. Der Verein sorgt für Betrieb, Weitervermietung und Unterhalt der Räumlichkeiten gemäss Benützungsreglement.
Artikel 8
FinanziellesEinnahmen des Vereins sind Mitgliederbeiträge, Erlös aus Veranstaltungen, Weitervermietung der Räumlichkeiten sowie allfällige Zuwendungen.
Artikel 9
AuflösungDer Verein wird aufgelöst, wenn zwei Drittel der an der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder es verlangen. Ein allfälliges Vermögen wird der Gemeinde Fraubrunnen für kulturelle Zwecke übergeben.
Artikel 10
In-Kraft-SetzungDiese Statuten wurden an der Gründungsversammlung, 1. Juni 1976, genehmigt und auf diesen Tag in Kraft gesetzt.
Rudolf Stalder, Präsident
Kurt Rebholz, Sekretär